Rechtsprechung
   VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2781
VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201 (https://dejure.org/2021,2781)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12.02.2021 - RN 5 E 21.201 (https://dejure.org/2021,2781)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - RN 5 E 21.201 (https://dejure.org/2021,2781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    CoronaImpfV § 1, §§ 2-4, § 6 Abs. 1 S. 2; ZustV § 65 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 3 Abs. 1; VwGO 123
    Verwaltungsgerichte, Einstweilige Anordnung, Schutzimpfung, Richtiger Antragsgegner, Prozeßbevollmächtigter, Anspruchsberechtigte, Antragstellers, Feststellungsinteresse, Anordnungsanspruch, Hauptsacheverfahren, Anordnungsgrund, Pauschalierung, Vorläufiger Rechtsschutz, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 20 CE 21.321

    Eilantrag auf sofortige Corona-Schutzimpfung zurückgewiesen

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Durch diese Verordnung werden u.a. die Voraussetzungen des Impfanspruches nach § 20i Abs. 3 Satz 7 SGB V i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe c und f IfSG geregelt (vgl. BayVGH, B. v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 13, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/21a00321b.pdf.).

    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang auch auf die zutreffenden Ausführungen des BayVGH in seinem Beschluss vom 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 16 hin:.

    Mit der Neufassung der Verordnung hat der Verordnungsgeber klargestellt, dass eine Höherstufung in die höchste Prioritätsstufe grundsätzlich auch im Einzelfall nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH, B. v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 18).

    Die Regelung erweist sich angesichts ihres klaren Wortlauts als objektives, allein einer möglichst effizienten Impforganisation dienendes Recht und verleiht der einzelnen Person kein subjektiv-öffentliches Recht auf Berücksichtigung eines besonderen individuellen Schutzbedarfs (vgl. BayVGH, B. v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 18, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/21a00321b.pdf).

    (2) Im Übrigen kommt es auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit der Verordnung nicht an, da sich der behauptete Anspruch des Antragstellers auch nicht aus einem unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bzw. Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Teilhabeanspruch ergibt (siehe hierzu die nachfolgenden Ausführungen), (so auch schon: BayVGH, B. v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 16, vorgehend VG München, B. v. 28.1.2021 - M 26b E 21.292 - juris Rn. 36 ff.; Hannover, B. v. 25.1.2021 - 15 B 269/21 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, B. v. 11.1.2021 - 20 L 1812/20 - juris Rn. 65 ff.).

    Auch ein solcher Anspruch muss sich wegen der aktuell begrenzten Kapazität der Impfstoffe an nachvollziehbaren, wissenschaftlich basierten Erkenntnissen orientieren und müsste damit ähnlichen Kriterien folgen wie der Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 CoronaImpfV (vgl. BayVGH, B. v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 20).

  • VG München, 28.01.2021 - M 26b E 21.393

    Kein Anspruch Krebskranker auf vorrangige Berücksichtigung bei

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Das Verwaltungsgericht München führt in seinem Beschluss vom 28.1.2021 - M 26b E 21.393 - juris Rn. 37 ff. hierzu Folgendes aus:.

    Daneben spielten bestehende Vorerkrankungen und eine Schwangerschaft eine untergeordnete Rolle (S. 33), (vgl. hierzu VG München, B. v. 28.1.2021 - M 26b E 21.393 - juris Rn. 30).

    Zudem würde die vorrangige Impfung des Antragstellers gleichzeitig zu einer Zurückstellung eines an sich mit höchster Priorität Impfberechtigten darstellen, die angesichts der knappen Verfügbarkeit des Impfstoffs nicht sachgerecht wäre (so VG München, B. v. 28.1.2021 - M 26b E 21.393 - juris Rn. 42).

  • VG Gelsenkirchen, 11.01.2021 - 20 L 1812/20

    Kein Anspruch auf unverzügliche Corona-Impfung für 84-jähriges Ehepaar

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    (2) Im Übrigen kommt es auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit der Verordnung nicht an, da sich der behauptete Anspruch des Antragstellers auch nicht aus einem unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bzw. Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Teilhabeanspruch ergibt (siehe hierzu die nachfolgenden Ausführungen), (so auch schon: BayVGH, B. v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 16, vorgehend VG München, B. v. 28.1.2021 - M 26b E 21.292 - juris Rn. 36 ff.; Hannover, B. v. 25.1.2021 - 15 B 269/21 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, B. v. 11.1.2021 - 20 L 1812/20 - juris Rn. 65 ff.).

    Außerdem kommt dem Verordnungsgeber und im Falle eines direkten Teilhabeanspruchs auch der vollziehenden Gewalt ein Gestaltungsspielraum zu, so dass nicht zwingend nur eine einzige denkbare Lösungsmöglichkeit der Priorisierungsproblematik in Betracht kommt (ebenso im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen SG Oldenburg, B. v. 21.1.2021 - S 10 SV 1/21 ER - juris Rn. 30; VG Gelsenkirchen, B. v. 11.1.2021 - 20 L 1812/20 - juris Rn. 50).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21

    Anspruch auf unverzügliche Impfung gegen das Coronavirus; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermöglicht eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher in jedem Fall eine Priorisierung (LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 2.2.2021- L 5 SV 1/21 B ER - juris; BayVGH, a.a.O. Rn. 15).

    Der Senat hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Empfehlungen nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).".

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Dabei muss die Vergabe so geregelt werden, dass eine gleichheitsgerechte Verteilung sichergestellt ist (vgl. hierzu etwa BVerfG, U. v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u. a. - beckonline Rn. 107), was ein sachgerechtes Kriterium für die Vergabe der jeweiligen Leistung erfordert (BVerfG, a. a. O., Rn. 128, 132).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Solchen, die Hauptsache vorwegnehmenden Anträgen ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BVerwG, B. v. 26.11.2013 - 6 VR 3/13 - NVwZ-RR 2014, 558; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 123 Rn. 13 m. w. N.; Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 123 Rn. 142-145).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21

    83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Dabei darf sich der Antragsgegner in einem Massenverfahren wie der hier streitgegenständlichen Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus bei der Frage nach sachgerechten Kriterien auch Generalisierungen, Typisierungen und Pauschalierungen bedienen, ohne dass damit unvermeidlich verbundene Härten im Einzelfall einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz begründen (vgl. OVG NRW, B.v. 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - juris Rn. 10).
  • VG Hannover, 25.01.2021 - 15 B 269/21

    Corona; Coronavirus; COVID-19; Impfanspruch; Impfreihenfolge; Impfstoff; Impfung;

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    (2) Im Übrigen kommt es auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit der Verordnung nicht an, da sich der behauptete Anspruch des Antragstellers auch nicht aus einem unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bzw. Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Teilhabeanspruch ergibt (siehe hierzu die nachfolgenden Ausführungen), (so auch schon: BayVGH, B. v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - Rn. 16, vorgehend VG München, B. v. 28.1.2021 - M 26b E 21.292 - juris Rn. 36 ff.; Hannover, B. v. 25.1.2021 - 15 B 269/21 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, B. v. 11.1.2021 - 20 L 1812/20 - juris Rn. 65 ff.).
  • SG Oldenburg, 21.01.2021 - S 10 SV 1/21

    Corona; Impfung; Teilhabeanspruch

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Außerdem kommt dem Verordnungsgeber und im Falle eines direkten Teilhabeanspruchs auch der vollziehenden Gewalt ein Gestaltungsspielraum zu, so dass nicht zwingend nur eine einzige denkbare Lösungsmöglichkeit der Priorisierungsproblematik in Betracht kommt (ebenso im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen SG Oldenburg, B. v. 21.1.2021 - S 10 SV 1/21 ER - juris Rn. 30; VG Gelsenkirchen, B. v. 11.1.2021 - 20 L 1812/20 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201
    Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund einer summarischen Prüfung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 123 Abs. 1 Satz 1 oder 2 VwGO überwiegend wahrscheinlich ist (BayVGH, B. v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123, Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht